Auslandskonten | internationaler Datenaustausch | Selbstanzeige
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 Published On Nov 11, 2016

Rechtsanwalt Kian Fathieh spricht im Video über das Thema Auslandskonten – die Datenübermittlung an deutsche Steuerbehörden und das Thema Selbstanzeige.

Anwalt Fathieh teilt im Video mit, dass in Deutschland Steuerpflichtige welche im Ausland ein Konto hatten oder haben, je nachdem wo sich das Konto befindet oder befand und je nachdem um welche Beträge es sich handelt, im Jahre 2017 oder 2018 ein böses Erwachen erleben können, falls die Erträge dieser Konten oder dieses Kontos nicht rechtzeitig und vollständig der für die Veranlagung jeweils zuständigen deutschen Finanzbehörden gemeldet worden sind. Beispielsweise die Staaten Luxemburg, die Kanalinsel Guernsey, Lichtenstein und die Schweiz und beispielsweise auch Österreich haben sich - wie Rechtsanwalt Fathieh im Video mitteilt - in einem Abkommen verpflichtet steuerrelevante Daten im Rahmen eines automatisierten automatischen Datenaustausches über in Deutschland Steuerpflichtige zukünftig an deutsche Steuerbehörden zu melden. Im Video wird dargelegt, dass zu den aufgezählten Ländern auch die Cayman Islands gehören.

Dem Abkommen sind schon über 60 Länder und Gebiete beigetreten, so Anwalt Fathieh im Video. Des Weiteren haben andere Jurisdiktionen angekündigt, den OECD Standard auch umzusetzen und sich dem Abkommen anzuschließen. Im Video wird mitgeteilt, dass in der Bundesrepublik Deutschland und teilweise auch in anderen Ländern bereits seit dem Jahre 2016 steuerrelevante Daten von Auslandskonten von Ausländern gesammelt und bereits ab dem Jahre 2017 in einem automatisierten Datenaustausch an andere Staaten transferiert werden. Ferner wird durch Rechtsanwalt Fathieh im Video mitgeteilt, dass andere Staaten teilweise 2017 bzw. 2018 automatisiert Daten über in Deutschland Steuerpflichtige an deutsche Finanzbehörden übermitteln werden. Auf Grund dieser automatisiert übermittelten Daten an deutsche Finanzbehörden können die deutschen Straf- und Bußgeldsachenstellen dann ein Strafverfahren gegen die jeweiligen Kontoinhaber einleiten.

Rechtsanwalt Fathieh teilt im Video mit, dass Personen welche in Deutschland steuerpflichtig sind und im Ausland ein Konto oder mehrere Konten hatten und die dort erzielten Erträge nicht rechtzeitig und vollständig den deutschen Finanzbehörden gegenüber erklärt haben, sich jetzt schnell fachkundig im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige rechtlich beraten lassen sollten. In einer solchen Situation sei es wichtig jetzt nicht noch länger zuzuwarten, wenn möglicherweise eine Steuerhinterziehung vorliegt.

Anwalt Fathieh berichtet im Video, dass in dem juristischen Fachbuch „Die Selbstanzeige im Steuerrecht Anforderungen, Hintergründe und Entwicklungen auf behördlicher Sicht“, welches erst im Dezember 2015 erschienen ist, zutreffend ausgeführt werde, dass Kenntnisse im Strafrecht und Steuerrecht für die Abgabe einer Selbstanzeige nicht ausreichend seien. Erforderlich sei ein spezifisches Sonderwissen über die Voraussetzungen im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige. Rechtsanwalt Fathieh teilt im Video mit, dass er in vielen Jahren für viele Mandanten Selbstanzeigen abgegeben hat, wodurch diese Straffreiheit erlangt haben. Auch Personen welche als Erbe Schwarzgeld im Nachlass entdecken sollten, sollten Sie sich schnell fachkundig im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige rechtlich beraten lassen.

Weitere Informationen zum Thema Selbstanzeige gibt es auf folgenden Kanzleiunterseiten:
https://www.kanzlei-fathieh.de/Selbst...
und
https://www.heidelberg-strafrecht.de/...

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 / 97 99 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kanzlei-fathieh.de

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