Widerrufsrecht | Gesetzesänderung 2016 | Anwalt | Heidelberg
Kanzlei Fathieh Kanzlei Fathieh
1.53K subscribers
1,138 views
0

 Published On Apr 25, 2016

Gesetzesänderung Widerrufsrecht 2016. Das ewige Widerrufsrecht endet für viele Verträge am 21.06.2016. Rechtsanwalt Kian Fathieh aus Heidelberg berichtet im Video, dass am 21.03.2016 eine Gesetzänderung in Kraft getreten ist, wonach sogenannte Kreditverträge von Verbrauchern, bei denen es sich um sogenannte Immobiliardarlehensverträge handelt, die zwischen dem 01. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden können.
Im Video legt Rechtsanwalt Fathieh dar, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher schnell Ihre Kreditverträge, also Darlehensverträge, durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten, die sie zur Finanzierung einer Immobilie, als sogenannte Immobilardarlehen abgeschlossen haben, wenn dieser Vertrag zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen worden ist.
In den Medien ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Fathieh über die Gesetzesänderung und den Fristablauf am 21.06.2016 viel zu wenig berichtet worden. Im Video wird mitgeteilt, dass vielen Verbrauchern ebenso nicht bekannt ist, dass diese viele tausend Euro bei einem Widerruf bis zum 21.06.2016 bei einem Immobiliardarlehen als Vorteil erreichen können. Anwalt Fathieh teilt im Video mit, dass ein Widerruf finanzielle Vorteile von über 50.000, 00 EUR erbringen kann. Oft sei auch nicht bekannt, dass überzahlte Zinsen für bereits abgewickelte Verträge zurückverlangt werden können. Überzahlte Zinsen können für einen 10 Jahre lang durchgeführten Vertrag, der bereits beendet ist, den Betrag von 50.000,00 EUR übersteigen, wie Rechtsanwalt Fathieh im Video ausführt.
Oft sei Verbrauchern auch nicht bekannt, dass in einigen Fällen sogar die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernimmt, wenn Streit mit der Bank besteht, ob der Widerruf wirksam ist oder nicht.
Wenn Sie zur Finanzierung Ihrer Immobilie, einen Kreditvertrag zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen haben, sollten Sie aufgrund des am 21.03.2016 neu in Kraft getretenen Gesetzes diesen schnell durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, der die Beratung in diesen Fällen anbietet.
Rechtsanwalt Fathieh teilt mit, dass eine Erstberatung in seiner Kanzlei in diesen Fällen nur 226, 10 EUR inklusive Mehrwertsteuer kostet. Dieser Betrag sei angesichts der enormen Chancen auf eine Rückerstattung, die durch eine Überprüfung von Kreditverträgen von Verbrauchern, welche im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, sehr wahrscheinlich ist, gut investiert. Rechtsanwalt Fathieh teilt im Video mit, dass man davon ausgehen könne, dass etwa 80 % der Darlehensverträge, also Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen worden sind, widerrufbar sind.
Auf der Kanzleiunterseite http://www.kanzlei-fathieh.de/widerru... gibt es allgemeine Informationen zu dem Widerruf eines Verbraucherkredites, welcher beispielsweise zur Finanzierung eines Hauses aufgenommen wurde.
Zu der Gesetzesänderung am 21.03.2016 zum Widerrufsrecht gibt es eine spezielle Unterseite: https://www.kanzlei-fathieh.de/gesetz...
Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 979999
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Kanzlei-Fathieh.de

show more

Share/Embed