Wissenswertes zu Preisanpassungen und Preiserhöhungen| Marktcheck SWR
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 Published On Mar 30, 2022

Der Kaufvertrag fürs Wohnmobil ist abgeschlossen, eine Pauschalreise gebucht, das Streaming-Abo geordert - und dann erst kommt die Preiserhöhung. Aber sind Preisanpassungsklauseln in den Verträgen rechtens?

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 29. März 2022. Ganze Marktcheck-Folgen in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv
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NACHTRÄGLICHE KOSTEN
Unzählige Produkte werden derzeit teurer. Ob Bauteile für Wohnmobile, Möbel oder Benzin - die Inflation und der Krieg in der Ukraine wirken sich stark auf die Preise aus. Viele Unternehmen reagieren darauf mit nachträglichen Preisanpassungen - selbst wenn der Kaufvertrag mit dem Kunden schon längst abgeschlossen ist. Aber dürfen sie das?

ÄRGER BEIM WOHNMOBILKAUF
Die Corona-Pandemie hat für einen Camping-Boom gesorgt. Das schlägt nicht nur auf die Wartezeiten, sondern auch auf den Preis. Manche Kunden sollen plötzlich deutlich mehr zahlen als beim Kauf vertraglich vereinbart. Viele Händler begründen das mit gestiegenen Rohstoffpreisen. Aber Vertragsklauseln zu nachträglichen Preiserhöhungen sind oft unzulässig.

PREISERHÖHUNGEN BEI STREAMING-DIENSTEN8
Bei laufenden Verträgen wie Strom-, Gas-, Telefon oder TV-Abos sind Preisanpassungen üblich. Der Streaming-Anbieter Netflix erhöhte 2019 seine Kosten für Premium-Abonnenten um knapp 15 Prozent. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) zog daraufhin gegen Netflix vor Gericht - mit Erfolg.

Inzwischen hat Netflix seine AGB mehrfach geändert. Aber die Geschäftsbedingungen sind laut dem vzbv trotzdem nicht transparent genug. Dieser zog deshalb erneut gegen Netflix vor Gericht.

ENERGIEPREISE WERDEN REGELMÄSSIG ERHÖHT
Preiserhöhungen bei Energiepreisen sind meist anders gelagert. In den Grundversorgungstarifen dürfen die Energieversorger erhöhte Kosten dann auf ihre Kunden umlegen, wenn sie selbst keinen Einfluss auf gestiegene Preise haben - z. B. bei Einkaufspreisen für Öl oder Gas, Steuern oder Vertriebskosten. Bei Sonderverträgen gelten wiederum die vorab vereinbarten Geschäftsbedingungen zu möglichen Preisänderungen.

Um unnötigen Ärger und Kosten zu vermeiden, sollte vor allem bei teureren Anschaffungen unbedingt auf das Kleingedruckte geachtet werden.

Autorinnen: Beate Bastian & Angelika Scheffler-Ronen
Bildquelle: picture alliance / dpa |Monika Skolimowska

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