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 Published On Apr 11, 2017

Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg berichtet über Abmahnungen nach erfolgtem Streaming. Das Video wurde am 07.04.2017 aufgenommen.
Personen, welche Internetplattformen wie Popcorn Time und Cuevana.tv und ähnlichen Plattformen, bei welchen in Wirklichkeit eine sogenannte Tauschbörsen-Software zum Einsatz kommt, genutzt haben, erhalten derzeit durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

Durch die Nutzung dieser Plattformen werden urheberrechtlich geschützte Werke mittels regulärer Tauschbörsen-Software zum Upload angeboten. Danach erhalten Nutzer eine Abmahnung wegen Filesharing. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertritt unter anderem die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die Warner Bros Entertainment GmbH und die Twentieh Century Fox Home Entertainment GmbH, und mahnt im Auftrag ihrer Mandanten Nutzer wegen Filesharing ab.

Rechtsanwalt Fathieh rät daher im Video: Plattformen, wie Popcorn Time und andere ähnliche Plattformen bei denen in Wirklichkeit Tauschbörsen-Software zum Einsatz kommen, nicht zu nutzen. Hier können in digitaler Qualität neue Kinofilme kostenlos angesehen werden, aber gleichzeitig werden urheberechtlich geschützte Werke zum Upload angeboten.

Im Video beantwortet Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg auch was zu tun ist, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. Die Abgemahnten sollten rasch nach Erhalt einer Abmahnung einen Anwalt kontaktieren und sich dort fachkundig anwaltlich beraten lassen.

Im Video wird durch Rechtsanwalt Fathieh berichtet, dass sich die Mitteilungen von Mandanten häufen, die berichten, dass diese gar keine Tauschbörse genutzt hätten, sondern eine Plattform wie Popcorn Time. Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer kann nicht erkennen ob eine Streaming-Plattform benutzt worden ist, ersichtlich wird jedoch die IP-Adresse, welche dem Anschluss jeweils zugewiesen war und welches urheberechtlich geschütztes Werk zum Upload angeboten worden war. Auch weitere Informationen werden der Kanzlei Waldorf Frommer natürlich ersichtlich.

Auch wenn die Nutzung der Streaming-Plattformen wie Popcorn Time und Cuevana.tv sehr verlockend ist, sollte dennoch in jedem Fall die Nutzung dieser Streaming-Plattformen, auf denen Tauschbörden-Software zum Einsatz kommt, unterlassen werden.

Rechtsanwalt Fathieh hat zusammen mit einem Kollegen aus Mannheim zwei Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Heidelberg zum Thema Filesharing geleitet.

Er ist vom SWR-Fernsehen im Studio Mannheim etwa drei Minuten lang live am 15.11.2012 für die Landesschau Baden-Württemberg zu einem damals aktuellen Urteil des für Urheberrecht zuständigen Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs interviewt worden. Das Urteil behandelte die Frage, inwieweit Eltern für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften.

Informationen zum Thema Filesharing und Abmahnung gibt es auf den folgenden Unterseiten der Kanzlei Fathieh:: http://www.kanzlei-fathieh.de/Filesha...

und https://www.kanzlei-fathieh.de/Intern...

und https://www.kanzlei-fathieh.de/Abmahn...

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 979999
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kanzlei-fathieh.de

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