DayMen US, Inc. | Abmahnung | Hilfe | Anwalt
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 Published On Jun 18, 2016

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Allen & Overy im Auftrage der DayMen US, Inc zu tun? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Kian Fathieh aus Heidelberg in diesem Video.
Rechtsanwalt Fathieh hat in Heidelberg - teilweise gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aus Mannheim - mehrere Fortbildungsveranstaltungen I für Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte geleitet, in denen die Thematik Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erörtert worden sind.
Im Video legt Anwalt Fathieh dar, dass es falsch wäre nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Allen & Overy im Auftrag der DayMen US, Inc. einfach nichts zu tun. Ferner sollte auch nicht einfach die von der Daymen US Inc. im Auftrage der Kanzlei Allen & Overy mit der Abmahnung mitversandte vorformulierte Unterlassungserklärung nach Erhalt der Abmahnung von juristischen Laien unterschrieben und zurückgesandt werden. Wichtig ist zunächst eine anwaltliche Erstberatung für juristischen Laien, wie Rechtsanwalt Kian Fathieh darlegt.
Nach der erfolgten anwaltlichen Rechtsberatung sollte möglicherweise je nach konkreter Fallkonstellation eine sogenannte modifizierte strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfolgt diese nicht so, wie sie die Gegenseite vorformuliert hat, sondern in abgeänderter Form.
Anwal t Fathieh teilt mit, dass er In seiner anwaltlichen Berufspraxis leider oft erlebt hat, dass Abgemahnte aus Gründen der Kostenersparnis eine anwaltliche Erstberatung nach Erhalt einer Abmahnungen mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht eingeholt haben und dies die Abgemahnten später bereut haben, weil aufgrund der vermeintlich ersparten anwaltlichen Beratungskosten erhebliche und vor allem unnötige Kosten zu tragen waren.
Da die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung – oft auch strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genannt – oft sehr kurz sind, sollte Abgemahnte schnell einen Rechtsanwalt kontaktieren, damit nicht unnötig Zeitdruck entsteht und nach der anwaltlichen Rechtsberatung noch Zeit vorhanden ist, zu entscheiden, wie im konkreten Fall gehandelt wird.
Aug der Unterseite der Kanzlei http://www.kanzlei-fathieh.de/Unterla... gibt es weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung nach Erhalt einer Abmahnung.
Auf folgenden Seiten gibt es Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht und Patentrecht:
https://www.kanzlei-fathieh.de/Wettbe...
https://www.kanzlei-fathieh.de/Patent...

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 979999
Internet: www.kanzlei-fathieh.de
E-Mail: [email protected]

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