Beratung | Anwalt | nach Datenabgleich BAföG
Kanzlei Fathieh Kanzlei Fathieh
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 Published On Jul 28, 2016

Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg beantwortet im Video die Frage warum immer nach Erhalt eines Anhörungsschreibens des Studierendenwerkes oder des BAföG-Amtes nach einem Datenabgleich BAföG eine anwaltliche Erstberatung stattfinden sollte.
Im Video teilt Rechtsanwalt Fathieh mit, dass juristische Laien sich häufig an die Kanzlei mit dieser Frage wenden.
Oft erhalten erhalten Studierende oder ehemalige Studierende von Seiten der Studierendenwerke nach einem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen ein sogenanntes Anhörungsschreiben und sollen zu den jeweils dort im Anhörungsschreiben näher bezeichneten Stichtagen, zu den jeweiligen Bewilligungszeiträumen getrennt, zu dem damals vorhanden Vermögen konkret Stellung beziehen.
im Video teilt Anwalt Fathieh mit, dass den Adressaten eines solchen Anhörungsschreibens oftmals nicht bewusst ist,, dass in Baden-Württemberg grundsätzlich alle Verdachtsfälle auf BAföG-Betrug der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.
Wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betruges kommt, kann dies ganz erhebliche Auswirkungen für das berufliche Fortkommen der Betroffenen haben.
Im Video wird von Anwalt Fathieh auch dargelegt, dass z.B. oberste Landes – und Bundesbehörden unbeschränkt Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) erteilt werden kann, was negative Auswirkungen auf eine gewünschte Verbeamtung haben kann.
Rechtsanwalt Fathieh teilt im Video auch mit, dass er in seiner anwaltlichen Praxis leider häufig gesehen hat dass betroffene Studierende oder ehemalige Studierende eine anwaltliche Erstberatung aus Kostengründen ersparen wollten und ohne anwaltliche Rechtsberatung eine Einlassung im Verwaltungsverfahren abgegeben haben, welche danach in einem Strafverfahren Berücksichtigung gefunden hat. in diesen fällen sei oft von den betroffenen gar nicht erkannt worden, dass in deren konkreten Fall keine Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren nach einem Datenabgleich bestand.
Weitere Informationen zum Thema BAföG-Betrug und Datenabgleich finden Sie auf folgenden Kanzleiunterseiten der Kanzlei Fathieh:
https://www.kanzlei-fathieh.de/Strafv...
und
https://www.heidelberg-strafrecht.de/...

Anschrift der Kanzlei:

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 / 97 99 20
Telefax: 06221 / 97 99 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kanzlei-fathieh.de

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