Betrug | Rechtsanwalt | Heidelberg | Verteidigung
Kanzlei Fathieh Kanzlei Fathieh
1.56K subscribers
12,330 views
112

 Published On May 28, 2015

Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg berichtet Im Video über die Strafverteidigung beim Tatvorwurf Betrug, gemäß § 263 Strafgesetzbuch. Der Gesetzgeber hat, wie im Video ausgeführt wird, für den Betrug einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen. Nicht nur ein vollendeter Betrug, sondern auch ein versuchter Betrug ist strafbar. Rechtsanwalt Fathieh führt im Video aus, dass ein vollendeten Betrug ist unter anderem voraussetzt, dass das Vermögen eines anderen beschädigt worden ist. Des Weiteren sei eine Täuschung über Tatsachen erforderlich, wobei die Täuschung sowohl durch Unterlassung, als auch durch positives Tun oder konkludente Erklärung oder eine solche Handlung erfolgen könne. Als Beispiel wird angeführt, dass die Vertragsabschlüsse von Berufssportlern, die schlüssige Erklärung enthielten, dass die versprochenen sportlichen Leistungen ohne Doping erbracht worden seien. Im Video wird ferner berichtet, dass eine Tatsachenbehauptung von einem Werturteil abzugrenzen sei. Diese Abgrenzung könne bei Prognosen über zukünftige Entwicklung von Werten und Chancen auf dem Markt schwierig sein.
Die polizeiliche Kriminalstatistik weise für das Jahr 2012 fast eine Million Fälle auf. In der Literatur würde daher der Betrug zu Recht als ein Massendelikt bezeichnet.
Ein besonders schweren Fall des Betruges ist durch den Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahre in § 263 Absatz 3 des Strafgesetzbuches mit Strafe bedroht worden. Ein solcher Fall läge bereits dann vor, wenn sich der Beschuldigte aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende und nicht völlig unerhebliche Einnahmequelle habe verschaffen wollen. Regelmäßig seien diese Voraussetzungen beispielsweise bei einem Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu erwarten.
Rechtsanwalt Fathieh teilt mit, dass Sie schnell einen Strafverteidiger mandatieren sollten wenn Ihnen eröffnet worden ist, dass strafrechtlich wegen Betruges gegen Sie ermittelt wird. E sei nicht ausreichend, wenn selbst recherchiert werden würde.
Zunächst sollte immer eine Rechtsberatung bei einem Anwalt stattfinden. Erst danach sollte gemeinsam mit einem Strafverteidiger entschieden werden, ob eine Aussage zur Sache überhaupt vorgenommen wird. Eine Einlassung zur Sache nach erfolgter Akteneinsicht sei jedoch in vielen Fällen ratsam, demgegenüber häufig aber nicht sinnvoll.
Eingangs des Videos berichtet Rechtsanwalt Fathieh, dass seine Kanzlei in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg liegt und insbesondere aus Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart gut zu erreichen ist.
Weitere Informationen zum Strafrecht gibt es auf der Kanzleiseite https://www.heidelberg-strafrecht.de

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 979999
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Kanzlei-Fathieh.de

show more

Share/Embed