Der TRUST in USA und UK: Das Werkzeug für alles im Common Law Rechtssystem? - Rechtsanwalt Schmeilzl
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 Published On Aug 4, 2020

Beim Begriff TRUST denken deutsche Rechtsanwälte und Steuerberater gleich an komplexe Treuhandverträge oder gar Stiftungen. Im anglo-amerikanischen Recht ist der Begriff Trust aber sehr vieldeutig und deckt eine riesige Bandbreite von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ab, von banalen Alltagssituationen bis hin zu komplexen, mehrere Generationen überspannende Konstruktionen der Nachlassplanung.

Neben den ausdrücklich, etwa durch Vertrag oder Testament, ins Leben gerufenen Trusts („trust created expressly“) gibt es im anglo-amerikanischen Rechtsbereich auch zahlreiche Situation, in denen ein Trust-Verhältnis quasi von selbst entsteht („automatic resulting trusts“). Man muss sich vor Augen halten, dass im Common Law kein Abstraktionsprinzip existiert und viele Regelungen des kodifizierten Zivilrechts, die man als deutscher Rechtsanwalt für selbstverständlich hält, den britischen und amerikanischen Juristen fremd sind.

** Korrektur: Aufmerksame Zuschauer haben es gemerkt: Bei 5:27min habe ich mich versprochen. Statt "Beneficiary" muss es natürlich "Trustee" heißen. War nur ein Test :-) **

Weitere Informationen zum Thema "TRUST" finden Sie auf unseren Jura-Blogs, speziell in diesen Beiträgen hier:

https://www.cross-channel-lawyers.de/...

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Bernhard Schmeilzl
Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester)

Kanzlei München: Radlkoferstr. 2, 81373 München
Kanzlei Regensburg, Bischof-von-Henle-Str. 2a, 93051 Regensburg

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