Müssen sich Erben und Beschenkte aktiv beim Finanzamt melden? Erbrechtsanwalt Schmeilzl erklärt
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 Published On Nov 10, 2020

Muss sich ein Erbe oder ein Schenkungsempfänger aktiv beim Finanzamt melden? Oder darf man abwarten, bis man zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert wird? Erbrechtsexperte Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erklärt in diesem Video, wann man sich proaktiv beim Finanzamt melden muss und wann man abwarten darf, ob einen das Finanzamt überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. Weitere Details in diesem Blogbeitrag hier:
https://www.cross-channel-lawyers.de/...

Ausführliche Informationen zu Erbrecht, Testamentsgestaltung, Nachlassverfahren und Erbschaftsteuer finden Sie auch auf unseren Blogs:
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Die Broschüre „Fakten zum Erbrecht“ steht zum Download auf der Kanzleiwebsite unter www.grafpartner.com/publikationen

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Kontakt:
0941 / 463 7070
[email protected]

Bernhard Schmeilzl
Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester)

Kanzlei München: Radlkoferstr. 2, 81373 München
Kanzlei Regensburg, Bischof-von-Henle-Str. 2a, 93051 Regensburg

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