Austauschpflicht für alte Öfen - Was uns bevorsteht
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 Published On Jan 15, 2024

Ab dem 01.01.2025 gelten:
1,25 Gramm CO / m3
0,04 Gramm Feinstaub / m3

Wirkungsgrad variiert:
Flachfeuerung 73%
Kohleöfen Dauerbrenner 75%
Kachelöfen 80%
Pelletöfen 85%

Ausnahmen:

Offene Kamine, die nicht öfter als an acht Tagen im Monat für nicht länger als je 5 Stunden verwendet werden.

Kamine und Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet worden sind
Öfen, die handwerklich genutzt werden.

Herde und Backöfen, die mit Holz befeuert werden und weniger als 15 Kilowatt Wärmeleistung haben.

Öfen und Kamine, die als einzige Heizquelle für eine Wohneinheit genutzt werden.

Öfen die zwischen 22. März 2010 und 31. Dezember 2014 errichtet wurden.
dürfen:
2 Gramm CO
0,075 Gramm Feinstaub
73% Wirkungsgrad
haben, da damals noch eine Übergangsfrist galt.

Mehr erfahrt Ihr auf der Datenbank HKI:
https://www.cert.hki-online.de/de/ger...

Wenn Ihr betroffen seit, dann empfehlen wir, was derzeit das vernünftigste ist und zwar direkt in einen guten Pelletofen zu investieren:

https://www.pelletofenstudio-roehrl.de/

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