Unachtsamkeit oder Abzocke? Warum Kunden plötzlich über 20.000 Euro zahlen sollen | Marktcheck SWR
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 Published On May 23, 2024

Dutzende Kunden beschweren sich über immens hohe Rechnungen eines Unternehmens, bei dem sie Büroartikel bestellt hatten.

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 19. März 2024. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv    

Übrigens: Da MARKTCHECK zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!    

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VERTRÄGE MIT IMMENS HOHEN RECHNUNGEN UNTERSCHRIEBEN
Mehre Kunden sind mit einer Firma vor Gericht. Eine Betroffene gab an, dass sie Laminierfolien für wenig Geld kaufen wollte. Am Telefon sei ihr von einem Firmenmitarbeiter angeboten worden, den Vertrag zu ändern und u.a. das Zahlungsziel zu verlängern. Sie habe den Vertrag noch während des Telefonats unterschrieben. Erst danach sei ihr laut eigenen Angaben aufgefallen, dass sie - statt nur 375 Folien - mit ihrer Unterschrift 10.200 Folien zu einem Preis von ca. 28.000 Euro bestellt habe. Andere Kunden schildern ähnliche Abläufe.

KUNDEN KOMMEN NICHT AUS VERTRAG HERAUS
Bei den Kunden der Firma handelt es sich nur um Unternehmen. Diese haben keine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder zu stornieren. Diese Möglichkeit gebe es nur für Verbraucher, aber nicht für Kunden, die ein Unternehmen vertreten.

Auf öffentlichen Bewertungsseiten im Internet gibt es negative Bewertungen und Kritik an der Firma. Einige Bewertungen scheinen allerdings mit der Zeit entfernt worden zu sein.

BETROFFENE WEHREN SICH GERICHTLICH
Ein Rechtsanwalt vertritt über 45 betroffene Mandanten gegenüber der Firma. Mit einer einzelnen Klage hätte man in diesen Fällen kaum eine Chance, meint der Rechtsanwalt. Das liege unter anderem daran, dass die Rechtslage bei einem unterschriebenen Vertrag erst einmal klar sei: Der Kunde müsse zahlen. Klagen allerdings viele Kunden über eine ähnliche Situation, hätte das mehr Gewicht.

STELLUNGNAHME DER FIRMA  
Die Firma lässt auf SWR-Anfrage mitteilen, dass es jeden seiner Kunden vor Vertragsschluss ausreichend über konkrete Inhalte informiere. Jede Bestellung, die ein Kunde telefonisch tätige, werde ihm im Anschluss schriftlich vorgelegt, damit er diese inhaltlich überprüfen könne. Wann die Kunden die Bestellbestätigung unterzeichnen, bleibe ihnen überlassen.


Autorin: Michaela Krause
Bildquelle: Adobe Stock/ deagreez
  
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