Datenschutz und Background-Checks - Recruiting und HR
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 Published On Jun 2, 2024

Datenschutz bei Background-Checks: Was Arbeitgeber wissen müssen!

Ein Background-Check bei Bewerbern ist wichtig, um das Risiko von Fehlentscheidungen im Rekrutierungsprozess zu minimieren. Doch sind solche Überprüfungen datenschutzrechtlich zulässig? In unserem heutigen Video beleuchten wir verschiedene Varianten von Background-Checks und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

1. Soziale Netzwerke: Unterschiedliche Bewertung von beruflichen (z.B. LinkedIn) und privaten Netzwerken (z.B. Facebook).
2. Automatisierte Internet-Checks: Profiling und die Notwendigkeit der Einwilligung.
3. Führungszeugnis: Zulässigkeit bei besonderen Vertrauensstellungen.
4. Kredit- oder Schufa-Auskunft: Nur bei berechtigtem Interesse erlaubt.
5. Befragung des früheren Arbeitgebers: Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.

Fazit:
Background-Checks sind datenschutzrechtlich nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Arbeitgeber sollten daher auf Alternativen wie Vorstellungsgespräche, Probezeiten und Originaldokumente setzen.

Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, https://www.iitr.de

Weiterführende Links:
// EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Artikel 22
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling: https://www.iitr.de/eu-dsgvo/22
// Europäischer Gesundheitsdatenraum: Pharmaverband kritisiert Patientenrechte: https://www.heise.de/news/EU-Gesundhe...

Kapitel für die schnellere Navigation:
0:00 Begrüßung Café Datenschutz
0:37 Rechtfertigungsgrundlage für Background-Checks und Zweckbindung
1:05 Soziale Netzwerke
1:34 Veröffentlichte Daten scrapen und Artikel 22 DSGVO
2:10 Führungszeugnisse
3:33 Kredit- und Schufa-Auskünfte
4:03 Arbeitgeberauskünfte
4:23 Zusammenfassung Background-Checks und Datenschutz
5:14 News: Pharma-Verband kritisiert Patientenrechte

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