Der Pflichtteil: Wer kriegt ihn? Wie berechnen? Wann verjährt er? Erbrechtsanwalt Schmeilzl erklärt
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 Published On Feb 21, 2020

Die nächsten Verwandten und der Ehegatte haben nach deutschem Erbrecht einen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Erbe, sogar wenn sie enterbt wurden. In diesem Clip erkläre ich ausführlich, wer diesen Pflichtteil verlangen kann, wie man die Pflichtteilsquote berechnet, aus welcher Vermögensmasse er sich berechnet (Stichwort: lebzeitige Schenkungen) und wann er verjährt.
Wir klären die Begriffe Restpflichtteil, Zusatzpflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch und Ersatzpflichtteil. Denn Testamentsersteller geben sich oft große Mühe, den Pflichtteilsanspruch auszuhebeln. Ich zeige Ihnen, wie man sich als enterbtes Kind oder enterbter Ehegatte gegen solche Tricks wehrt und trotzdem an seinen Pflichtteil kommt.
Zur Frage, wie man seinen Pflichteil dann ganz kjonkret geltend macht, gibt es auf unserem Jura|Channel ein eigenen Video: „ENTERBT? SO VERLANGT MAN DEN PFLICHTTEIL“    • Enterbt? So macht man seinen Pflichtt...  

Ausführliche Informationen zu Erbrecht, Testamentsgestaltung und Nachlassverfahren finden Sie auch auf unseren Blogs:

Rechthaber.com https://www.rechthaber.com/?s=erbrecht
Checkliste “Enterbung – was jetzt?”: https://www.rechthaber.com/enterbt-is...
Cross Channel Lawyers https://www.cross-channel-lawyers.de/...

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Natürlich ersetzt ein YouTube Video kein echtes Gespräch mit dem Anwalt. Wenn Sie juristische Beratung in einem konkreten Fall benötigen und die Kanzlei Graf|Partner beauftragen möchten, schreiben Sie uns gerne eine Anfrage per eMail oder rufen Sie uns an unter Telefon 0941 / 463 7070.

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