Stromsperre 2024: Wann darf der Strom abgestellt werden?
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 Published On Feb 11, 2023

Stromsperre: Hier erfährst du, wann der Stromanbieter den Strom sperren darf!

Die Preise für Strom und Gas gehen aktuell durch die Decke. Viele Haushalte können die explodierenden Energiekosten nicht mehr zahlen und geraten unverschuldet in eine existenzbedrohende Situation. Trotz staatlicher Entlastungspakete werden Strom- oder Gassperren durch Energieversorger zu einer realen Gefahr, weil Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Sind Kinder, kranke oder hilfsbedürftige Menschen im Haushalt zu versorgen, ist die Not vorprogrammiert. Doch wann darf der Stromanbieter den Strom auch tatsächlich sperren? Hierfür gibt’s klare gesetzliche Bestimmungen. Eine schnelle Hilfe bei Stromsperre ist möglich. Die Stromsperre erfolgt in der Regel in 4 Stufen:

Stufe 1: Stromzahlungen in Verzug
Damit der Stromanbieter überhaupt den Strom abstellen darf, muss sich der Kunde mit den Zahlungen in Verzug befinden. Erst dann ist überhaupt eine Sperre denkbar.
Die Gesamtsumme des Verzuges muss über 100 EUR liegen und zusätzlich aus mindestens 2 Abschlägen resultieren. Nehmen wir an, der Abschlag läge bei 40 EUR und es wurden zwei Monate nicht bezahlt. Die Grenze von 100 EUR ist hier nicht überschritten und auch wenn zwei säumige Monate vorhanden sind, darf der Stromanbieter keine Stromsperre androhen. Wenn der Abschlag bei 120 EUR liegt, der Kunde aber nur mit einem Monat in Verzug ist, darf der Stromanbieter ebenfalls keine Sperrung androhen. Denn obwohl die 100 EUR Grenze überschritten ist, sind keine zwei offenen Monaten vorhanden. Wichtig ist: Es muss ein Zahlungsverzug von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 EUR vorliegen.

Auch bei Nachzahlungen droht Gefahr
Anders gestaltet sich die Berechnung bei einer Nachzahlung aus einer Jahresbrechung. Hier gilt die 2 Monate Regelung nicht, sondern die Nachzahlung muss individuell geprüft werden. Denn der Stromanbieter darf die Stromsperre erst dann androhen, wenn die Summe der Nachzahlung 1/6 der Abrechnung ergibt.

Ist der Kunde also mit einem erheblichen Teil der Zahlungen in Rückstand, könnte das Procedere einer Stromsperre beginnen.

Stufe 2: Die Androhung der Stromsperre
Liegen die Voraussetzungen vor, dass mind. 100 EUR aus zwei Monatsabschlägen offen sind, kann die zweite Phase eingeleitet werden: Der Stromanbieter muss zunächst die Stromsperre androhen. Seit dem Dezember 2021 gibt’s eine neue Verpflichtung für den Stromanbieter, wenn er die Androhung der Stromsperre ausspricht: Mit der Sperrandrohung hat er zugleich in Textform (d.h. auch per E-Mail oder SMS) über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung zu informieren (zum Beispiel örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung, Energieberatungsdienste, Schuldner- und Verbraucherberatung). Der Stromanbieter ist also verpflichtet, vier Wochen vorher die Stromsperre anzukündigen. Dabei soll er auch über Möglichkeiten informieren, wie die Stromsperre vermieden werden kann. Jetzt ist es ganz wichtig, zu reagieren und zu versuchen, die Situation zu bereinigen. Wer nicht reagiert, riskiert, dass es auch tatsächlich zur Sperrung der Stromleitung kommt.

Stufe 3: Die Ankündigung der Stromsperre
Reagiert man nicht und kommt zu keiner Lösung mit dem Stromanbieter, folgt die Phase 3, die Ankündigung des Vollzugs der Stromsperre. Sie muss dem Verbraucher nochmals acht Werktage vorher mitgeteilt werden. Und das per Brief unter Nennung des Datums, wann mit der Sperrung zu rechnen ist. Auch hier gibt es seit 2021 eine Neuerung. Für die Energieversorger besteht ein verpflichtendes Angebot einer zinsfreien Ratenzahlungsvereinbarung zur Tilgung der rückständigen Forderung, um die angekündigte Sperrung abzuwenden. Dieses besondere Angebot, das der Stromanbieter unterbreiten muss, nennt sich Abwendungsvereinbarung.

Stufe 4: Die Sperrung der Stromleitung
Wenn auch in der 3 Stufe nicht reagiert wird, steht zu befürchten, dass der Strom auch tatsächlich gesperrt wird und die Wohnung ohne Strom bleibt. Mitarbeiter des Stromversorgers gehen an den Stromzählern und unterbrechen die Zuleitung des Stromes.

Wer sich zum Thema Energieschulden auf den aktuellen Stand bringen will, kann gerne eine Fortbildung zu Stromschulden und Gasschulden buchen unter www.finanzOne.de/Fortbildungen

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