Kreuzfahrt – wenn der Landgang zum Ausschluss führt | Marktcheck SWR
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 Published On Aug 7, 2022

Endlich wieder Kreuzfahrt: Zwei Urlauberinnen verpassen bei der Rückfahrt vom Landgang das Schiff. Sie wollen im nächsten Hafen zusteigen - Zustieg verboten. Was nun? 
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 12. Juli 2022. Erstausstrahlung im WDR 13.06.2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv         
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KREUZFAHRT ÜBER OSTERN
Über Ostern hatten zwei Freundinnen eine siebentägige Kreuzfahrt durchs Mittelmeer gebucht – Italien, Korsika, Spanien, Mallorca. Nur leider kam alles anders. Bei einem Landgang von La Spezia aus fuhren die beiden Freundinnen mit dem Zug nach Pisa, zurück zum Schiff nahmen sie ein Taxi. Doch der Fahrer hatte offenbar Orientierungsprobleme und fuhr die beiden in den falschen Hafen, nach Livorno.

AM HAFEN STEHEN GELASSEN
Die zwei Urlauberinnern verpassten das Kreuzfahrtschiff, das ohne sie ablegte. Die Lösung war aber schnell parat: Sie kontaktierten die Purserin des Schiffes und einigten sich darauf, mit dem Zug nachzureisen und im nächsten Hafen wieder zuzusteigen. Doch kurze Zeit später bekamen sie im Zug wieder einen Anruf von der Purserin – ein Zustieg im nächsten Hafen sei doch nicht möglich. Und so kam es auch: Am nächsten Tag erwartete sie die Security des Schiffes samt gepackter Koffer – auf das Schiff durften sie nicht mehr.

ILLEGALES VORGEHEN SEITENS AIDA
Laut dem Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel ein illegales Vorgehen, denn „grundsätzlich dürfe man den Kunden nicht aussperren. Es gibt einen Pauschalreisevertrag zwischen […] dem Reiseveranstalter und dem Kunden. Und diesen Vertrag darf der Veranstalter nicht kündigen“. AIDA sah das offensichtlich anders und hat die beiden am Hafen stehen lassen. Die Begründung des Kreuzfahrtdienstleisters: Man bezöge sich bei dem Ausschluss der Passagiere auf ein Schutz- und Hygienekonzept, welches es unmöglich mache, an einem anderen Hafen zu boarden.

Das Problem dabei: Dieses Konzept wurde keinem Passagier mitgeteilt und auch freie Landgänge waren erlaubt. Die Urlauberin hat daher eine Anwältin eingeschaltet und möchte vor Gericht ziehen. Sie will die teuren Reisekosten zurückerstattet bekommen und auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Autor: Spelz, Tobias
Bildquelle: picture alliance/dpa I Clara Margais
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