Datenschutz Sanktionspraxis der Aufsichtsbehörden
datenschutzvideos datenschutzvideos
1.03K subscribers
129 views
0

 Published On Jan 14, 2024

EuGH: Klarheit für künftige Sanktionspraxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil ausgeführt, unter welchen Rahmenbedingungen deutsche Datenschutz-Aufsichtsbehörden Unternehmen sanktionieren können.

Gegenstand war ein Bußgeld der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Berlin gegen das Unternehmen Deutsche Wohnen, es war strittig unter welchen Voraussetzungen genau hier ein Bußgeld ergehen durfte. Der EuGH hat somit Rechtsklarheit für die künftige Sanktionspraxis durch deutsche Aufsichtsbehörden in zentralen Aspekten geschaffen. Es bedarf der Feststellung durch Aufsichtsbehörde, dass Beschäftigte im Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig einen Datenschutz-Verstoß begangen haben.

Was sollten Unternehmen konkret tun?
- Schulung der eigenen Beschäftigten
- Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems und regelmäßige interne Audits des Systems
- Prüfung von Auftragsverarbeitern

Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, https://www.iitr.de

Weiterführende Links:
// Pressemitteilung: https://www.datenschutz-berlin.de/pre...
// Pressemitteilung Kanzlei: https://www.lw.com/de/news/latham-sco...
// EuGH Urteil: https://curia.europa.eu/juris/liste.j...
// News: Forscher umgehen Login per Fingerabdruck unter Windows. Mehr auf: https://www.computerbase.de/2023-11/d...

Kapitel für die schnellere Navigation:

0:00 Begrüßung Café Datenschutz
0:22 EuGH: Verfahren gegen Deutsche Wohnen
0:56 Voraussetzungen für Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
1:35 Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
2:06 Fazit und Zusammenfassung
2:37 News: Forscher umgehen Login per Fingerabdruck unter Windows

show more

Share/Embed