Ob Brille, Zahnersatz oder Medikamente: So kann man Krankheitskosten von der Steuer absetzen!
Bund der Steuerzahler Hessen Bund der Steuerzahler Hessen
4.84K subscribers
2,900 views
0

 Published On Aug 31, 2023

Krankheiten sind schlimm genug und oftmals hat man dann noch jede Menge Kosten am Bein, die weder die Krankenkasse übernimmt noch sonst irgendwie erstattet werden. Hier kommt deshalb erfreulicherweise der Fiskus mit ins Boot, denn er beteiligt sich an den Krankheitskosten. Das kann je nachdem zumindest ein wenig tröstlich sein.

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse oder anderweitig ersetzt werden, kann man von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, erklärt Rechtsanwalt Martin Frömel vom Bund der Steuerzahler Hessen. Krankheitskosten beziehungsweise Gesundheitskosten können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt werden. Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Zahnersatz oder Zuzahlungen zu verschriebenen Medikamenten sind nur einige typische Beispiele für Krankheitskosten, die abgesetzt werden können.

Krankheitskosten sind Aufwendungen, die zur Heilung oder zur Linderung einer Krankheit getragen werden. Auch Kosten, die entstehen, um eine Krankheit erträglicher zu machen, zählen dazu ebenso wie Aufwendungen, die in Folge einer Krankheit entstehen. Diese sind in der Regel steuerlich berücksichtigungsfähig.

Einen umfassenden Überblick über die Materie bietet die Broschüre "Absetzbarkeit von Krankheitskosten", die hier kostenfrei bestellt werden kann (solange der Vorrat reicht): https://www.steuerzahler-hessen.de/se...

Wer immer auf dem Laufenden über die Arbeit des BdSt Hessen für die Interessen der Steuerzahler bleiben will, abonniert am besten gleich kostenfrei:

- den YouTube-Kanal des BdSt Hessen: https://www.youtube.com/bdsthessen?su...
- den Newsletter des BdSt Hessen: https://www.steuerzahler-hessen.de/ne...

show more

Share/Embed