Hinterbliebenenrente – mit was Sie im Ernstfall rechnen können - VdK gibt dir Recht! #55
Sozialverband VdK Baden Württemberg e.V. Sozialverband VdK Baden Württemberg e.V.
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 Published On Sep 5, 2023

Wenn ein Ehepartner verstirbt, dann beginnt für die Hinterbliebenen nicht nur eine Zeit der tiefen Trauer, unter Umständen können sie auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb haben Witwen und Witwer einen Anspruch auf die sogenannte Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich besser bekannt als Witwenrente. VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt hier im Gespräch mit Moderatorin Nina Foto unter anderem, wann Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, für wie lange damit gerechnet werden kann und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

Kapitelübersicht:
0:00 Inhalt
0:12 Intro
0:23 Begrüßung
0:33 Einleitung Hinterbliebenenrente
1:05 Begriff Witwenrente - Definition und Historie
2:07 Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
2:33 Mind. ein Jahr Ehe für Anspruch auf Hinterbliebnenenrente
3:19 Voraussetzung für Hinterbliebenenrente?
3:33 Rentenansprüche, wenn Ex-Mann/Frau verstirbt?
4:16 Bei Wiederheirat Anspruch auf Rentenabfindung
4:32 Höhe der Hinterbliebenenrente?
5:16 Unterschied große und kleine Witwenrente?
6:25 Was wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?
6:39 Wie hoch ist die Hinterbliebenerente - konkrete Beispiele
11:04 Sterbegeld - Leistung im Sterbevierteljahr
11:51 Praktische Tipps zur Antragstellung
13:01 Infos für individuelle Fragen
13:38 Outro

Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
https://www.vdk.de/permalink/66048

YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"

In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.

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ÜBER UNS
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über zwei Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 255.000!

Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.

Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 35 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.

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