Published On Oct 31, 2020
Die Rechtslage ist klar: Inhaftierte haben Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung. Dazu gehört auch, dass Heroinabhängige, die in Freiheit zum Beispiel mit Methadon substituiert wurden, diese Behandlung im Gefängnis fortsetzen können. Doch in der Praxis klappt das nicht überall!
Autorin: Beate Greindl
Aus der Kontrovers-Sendung vom 28.10.2020
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