Published On Jun 13, 2023
3 Fragen an Dr. Utzerath
Wir haben den auf Gesundheitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Thomas Utzerath 3 Fragen zur Erstattung von Wundauflagen nach der neuen Verbandmitteldefinition gestellt.
1. Gibt es gesetzliche Regelungen für Verbandmittel?
2. Welche Wundauflagen bleiben weiterhin erstattungsfähig?
3. Droht eine Versorgungslücke für Patienten mit chronischen Wunden? Und wird es zu einem Anstieg der Antibiotikagabe kommen?
Die Gute Nachricht vorab: Cutimed Sorbact Wundauflagen sind sicher in der Versorgung von infizierten Wunden und bleiben auch nach der neuen Verbandmitteldefinition erstattungsfähig. Mehr Infos zur Erstattung und zu Cutimed Sorbact findet ihr unter www.cutimed-sorbact.de. Auf der Website haben Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal die Möglichkeit, ein Produktmuster zu bestellen.