Published On Jun 29, 2023
Wer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann nach 15 Jahren vorzeitig entlassen zu werden. Bei Mord spätestens nach 25 Jahren. Doch in Rheinland-Pfalz schon über 50 Jahre. Eine Münchner Anwältin kämpft um seine Freilassung.
Hier geht's zu unserer BR24-Website: http://www.BR24.de
BR24-Newsletter - hier abonnieren: http://br24.de/newsletter
BR24-Facebook: / br24
BR24-Twitter: / br24
BR24-Instagram: / br24
show more