Mietminderung und Räumungsklage: Krach zwischen Mieter und Vermieter | Marktcheck SWR
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 Published On Mar 21, 2022

Von Schimmel bis Baustellenlärm: Wann darf der Mieter die Miete mindern? Wann kann ihn der Vermieter deshalb kündigen? Rechtsexperte Karl-Dieter Möller klärt auf.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 08. März 2022, siehe http://x.swr.de/s/13zt
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KORREKTE VERHALTENSWEISE BEI PROBLEMEN
Der Stromausfall, der Wasserschaden oder die defekte Heizung. Immer wieder gibt es Mängel, für die Mieter keine Schuld tragen. Ein häufiger Schritt ist es, die Miete zu mindern. Wichtig ist dabei jedoch, sich korrekt zu verhalten. Sobald ein Mangel in der Wohnung festgestellt wird, der die Wohnqualität tatsächlich einschränkt, müssen Mieter das dem Vermieter sofort mitteilen. Neben einer Mietminderung kann man die Miete auch erst mal unter Vorbehalt zahlen. Dabei teilt man dem Vermieter schriftlich mit, dass man die Miete oder einen Teil der Miete zurückfordern wird. Viele Gerichtsverfahren zeigen, dass Mieter die Minderung oft zu hoch ansetzen.

WIE VIEL MIETE KÖNNEN MIETER MINDERN?
Je nach Situation fällt eine rechtmäßige Mietminderung höher oder niedriger aus. Es gibt zwar keinen Katalog, in dem alle Situationen beschrieben sind, aber dafür schon einige gerichtliche Entscheidungen, die bei der Orientierung helfen können. Die konkret angemessene Minderung hängt immer stark vom Einzelfall ab und entwickelt sich auch durch Urteile von Gerichten immer weiter. Die Mietminderung berechnet sich immer aus der Bruttomiete, also aus der Grundmiete plus alle Nebenkosten.

WICHTIGE INFORMATION FÜR MIETER
Was bei Mietern wenig bekannt ist: Der Betrag, um den die Miete gemindert wurde, addiert sich Monat für Monat - die Grenze ist erreicht, wenn der Mieter mit insgesamt zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Sobald diese aufgelaufen sind, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Deshalb ist es sinnvoll, vor erreichen dieser Marke wieder die Gesamtmiete zu bezahlen – dann aber unter Vorbehalt. Um Miete unter Vorbehalt zu zahlen, teilt man dem Vermieter schriftlich mit, dass man die Miete oder einen Teil der Miete zurückfordern wird. Das eröffnet die Möglichkeit, eine gerichtliche Klärung der Mietminderung herbeizuführen. Eine rückwirkende Mietminderung ist immer dann zulässig, wenn der Vermieter, einen Schaden absichtlich verschleiert. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen für die Minderung der Miete vorliegen und kein Ausschlussgrund besteht. Eine Mietminderung ist nicht nur dann möglich, wenn der Vermieter etwas verschuldet hat. Allerdings muss es in seinem Einflussbereich liegen, den Mangel zu beheben.

Autorin: Sigrid Born
Bildquelle: Colourbox

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