6 verbreitete Irrtümer zum Dienstwagen - hier richtig gestellt
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 Published On Apr 15, 2022

▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

0:00 Einleitung
0:47 Irrtum #1 Betrieblicher Grund
1:29 Irrtum #2 Gehalt herabsetzen
2:40 Irrtum #3 Minderung geldwerter Vorteil
3:38 Irrtum #4 Ein-Prozent-Regel
5:06 Irrtum #5 Kranker Mitarbeiter
5:34 Irrtum #6 Privates Nutzungsverbot
6:55 Epilog

▬ Beschreibung ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Für Dienstwagen ist KEIN betrieblicher Grund notwendig.
Auch ein Wagen, der vom Arbeitnehmer ausschließlich privat genutzt wird, ist aus Sicht des Betriebs 100 Prozent betrieblich genutzt.

Finanzamt muss Umwandlung von Barlohn in Dienstwagenüberlassung anerkennen. (BFH 20.08.1997 - VI B 83/97)

Bei Familienangehörigen mit Minijob wird die Dienstwagenüberlassung NICHT anerkannt. (BFH 21.12.2017; III B 27/17) Abzuraten vom Firnenwagen außerdem bei Midi-Job und Jobs in der Nähe des Mindestlohns.

Übernahme von privaten Benzinkosten mindert den geldwerten Vorteil. (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR)
Aber in der Praxis sehr aufwendig. Praktischer: feste monatliche Zuzahlungen in Form der Reduzierung des Bruttogehalts.

Aus dem Ein-Prozent-Wert müssen 19/119 herausgerechnet und an das Finanzamt abgeführt werden - egal ob Verbrenner-, Hybrid- oder Elektroauto.

Elektroauto BLP 47.600. Monatlich zu versteuern 0,25% = 119 Euro. Umsatzsteuer aber aus 476 Euro abzuführen, und zwar 19/119 von 476 = 76 Euro.

Kranker Mitarbeiter hat so lange Anspruch auf Dienstwagen zur Privatnutzung wie er Anspruch auf Lohnfortzahlung hat

Das Finanzamt muss ein privates Nutzungsverbot akzeptieren, es sei denn das Verbot wurde offensichtlich nur zum Schein ausgesprochen. (BFH 21.4.2010; VI R 46/08)

▬ Kanzlei ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Alfred Gesierich ist Diplom-Kaufmann und Steuerberater in Gilching im Landkreis Starnberg.

Seit 1998 betreut er mit seinem kleinen Team (fünf Mitarbeiterinnen) vorwiegend inhabergeführte GmbHs sowie GmbH & Co. KGs.

Außerdem berät er vermögende Familien bei der Gründung von Familiengesellschaften und bei der Nachfolgeplanung.

Sprechen Sie mich an:

Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater
Römerstraße 14
82205 Gilching

08105 / 77 82 70
[email protected]
www.gesierich.de

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