Published On Feb 2, 2021
Die Umsatzsteuer, die der Unternehmen bei dem Erwerb von Produkten, Leistungen oder anderen Lieferungen in Rechnung gestellt wird, ist die Steuer, die als Vorsteuer bezeichnet. Ein Unternehmen kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Leistungen oder Lieferungen erheben müssen, verrechnen – dabei handelt es sich dann um den Vorsteuerabzug.
00:00 | Einleitung
00:30 | Wer ist für den Abzug berechtigt?
01:13 | E-Rechnungen
03:20 | Zuordungswahlrecht
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