RED III - Neuerungen für die Erneuerbaren - Naturschutz und Energiewende - der KNE-Podcast
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH
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 Published On Jun 27, 2024

Die Europäische Union (EU) hat im November 2023 die als „RED III“ (Renewable Energy Direc-tive III) bezeichnete Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verabschiedet. Die EU-Mitgliedsstaaten werden dabei verpflichtet, Ausbaupläne für die erneuerbaren Energien aufzu-stellen, die diesen EU-Zielen gerecht werden.
Die RED III hat zum Ziel den Anteil an erneuerbaren Energien am Endverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 42,5 Prozent innerhalb der EU zu erhöhen, dazu verstetigt sie die Schritte der EU-Notfall-Verordnung und geht darüber hinaus. Beschleunigungsvorgaben und Genehmigungs-verfahren aus der EU-Notfall-Verordnung wurden verstetigt bzw. weiterentwickelt. So sollen unter anderem die oftmals langwierigen Verfahren zur Genehmigung von erneuerbaren Energieanlagen erheblich verkürzt werden.
Sechs Monate sind seit Inkrafttreten vergangen. Peer Michaelis, Rechtsreferent im KNE und Autor der Publikation „RED III – eine Einführung“, geht im Podcast mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke unter anderem auf diese Fragen ein:
Wie fügt sich RED III in den Rahmen der EU-Gesetzgebung ein? Wie läuft die Umsetzung der RED III in Deutschland? Welche Änderungen bringt RED III für Planung und Genehmigung von erneuerbare Energien-Projekten? Wie wird die RED III sich auf den Naturschutz auswirken.

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