Published On Sep 24, 2024
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Der Europäische Gerichtshof hat in das gesetzliche Rentenrecht des SGB VI eingegriffen und einer deutschen Staatsangehörigen zu einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung verholfen. Kindererziehungszeiten im EU-Ausland können zu einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung führen. Das europäische Freizügigkeitsrecht kann im Einzelfall dazu führen, dass die in einem anderem EU-Mitgliedsstaat zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung bei der Berechnung der innerstaatlichen deutschen Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen sind. Das kann dann zu einer erheblichen Erhöhung der beanspruchten EM-Rente führen, weil sich unter anderem der Gesamtleistungswert für die Berechnung der Entgeltpunkte der Zurechnungszeiten erhöhen kann. Quelle: EuGH, Urteil vom 22.02.2024 - C-283/21.
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