Published On Dec 7, 2023
Unheilbar kranke Kinder, die unter ihren Schmerzen leiden, sollen in den Niederlanden künftig unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Sterbehilfe bekommen. Die Regelung dazu wird aktuell noch ausgearbeitet und soll voraussichtlich ab Februar 2024 gelten. Die bisherige Regelung zur Sterbehilfe in den Niederlanden gilt für Menschen ab 12 Jahren. Dabei muss die leidende Person den Sterbe-Wunsch ausdrücklich äußern. Bei der neuen Regelung für Kinder unter 12 Jahren dürfen die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen und nach einem langen Beratungsprozess über das Leben ihres Kindes entscheiden. Denn in den meisten Fällen sind die betroffenen Kinder aufgrund ihrer schweren Krankheiten gar nicht mehr ansprechbar. Das geht über reine „Sterbehilfe“ deutlich hinaus, weil der Wunsch zu sterben, nicht mehr geäußert werden muss. Die Befürworter nennen es übersetzt „aktive Lebensbeendigung“.
Die neue Regelung ist allerdings umstritten. Kritiker betonen, man wisse noch zu wenig über das Leiden von Kindern, wenn die aufgrund ihrer schweren Krankheit gar nicht mehr ansprechbar sind. Befürworter sehen in der Regelung aber die Möglichkeit, unheilbar kranke Kinder von ihrem Leid zu erlösen.
ARD-Korrespondent Tobias Reckmann hat Befürworter und Gegner in den Niederlanden getroffen.
Autor: Tobias Reckmann
Kamera: Romain Wirtz
Schnitt: Sarah Krumbach
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