Published On Sep 24, 2015
In Oldenburg ist Laub nicht gleich Laub: Grabenlaub darf nicht in den Behälter für Straßenlaub. Und Grundstückslaub erst recht nicht. Auch der Fachmann vom Entsorger kommt da durcheinander (2007).
www.x3.de
www.ndr.de
www.daserste.de
extra3.blog.ndr.de
www.facebook.com/extra3
www.twitter.com/extra3
show more