Steht die Legalisierung vor dem Aus? 32 Gegenstimmen im Bundesrat - Justiz gegen Cannabis
Konstantin Grubwinkler Konstantin Grubwinkler
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 Published On Mar 12, 2024

Die Teil-Legalisierung von Cannabis entscheidet sich am 22. März 2024 im Bundesrat.
Dieses Datum ist entscheidend für die Zukunft der Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Eine Zustimmung des Bundesrates würde den Weg für die geplante Teil-Legalisierung ebnen. Die Teil-Legalisierung tritt dann am 01.04.2024 in Kraft. Die Entscheidung des Bundesrates wird mit großer Spannung erwartet, da sie maßgeblich darüber bestimmen wird, wie sich die Cannabis-Politik in Deutschland entwickeln wird.

Entscheidet sich der Bundesrat für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, wird die Teil-Legalisierung frühestens im Herbst in Kraft treten.
Wir rechnen eher damit, dass die Teil-Legalisierung dann komplett scheitern wird.


Leider ist der Titel kein Clickbait. Die Gefahr eines Scheiterns im Bundesrat und des Verpuffens im Vermittlungsausschuss ist real.


Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April 2024 in Kraft treten soll, markiert einen bedeutenden Schritt in der Drogenpolitik. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, den Besitz von Cannabis für Erwachsene zu entkriminalisieren und teilweise zu legalisieren. Damit sollen auch die negativen Auswirkungen des Schwarzmarktes verringert werden.


Mit dieser Maßnahme setzt Deutschland ein neues Zeichen in der europäischen Drogenpolitik und nimmt eine Vorreiterrolle ein.


Der Schildower Kreis betont in einem offenen Brief die Dringlichkeit, den Cannabisgesetz (CanG) Starttermin am 1.4. zu bewahren.
Die Experten heben hervor, dass eine Verschiebung nicht nur unnötige Kriminalisierung und Belastungen für die Strafverfolgungsbehörden bedeuten würde, sondern auch den Kampf gegen den illegalen Markt schwächen verzögern könnte. Sie argumentieren, dass die Legalisierung und Teillegalisierung essentiell für eine präventive, gesundheitsfördernde Politik sind und fordern eine sofortige Umsetzung des CanG zur Förderung der öffentlichen Gesundheit, des Jugendschutzes und der sozialen Gerechtigkeit.


Für detaillierte Informationen und den vollständigen Text des offenen Briefes besuchen Sie bitte die Webseite des Schildower Kreises unter diesem Link: Offener Brief an den Bundesrat:
https://schildower-kreis.de/offener-b...


Die Amnestieregelung dreht sich um den neuen Art. 316? EGStGB, der wie folgt lauten soll:


"Artikel 316… [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]
Noch nicht vollstreckte Strafen im Zusammenhang mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz Im Hinblick auf vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 15 Absatz 1 dieses Gesetzes] verhängte Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die nach dem Konsumcannabisgesetz oder dem MedizinalCannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, ist Artikel 313 entsprechend anzuwenden."






CanG-Entwurf im Volltext, Bundesrat Drucksache 92/24 01.03.24 :
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=...


Bundesrat Drucksache 92/1/24 11.03.24
Empfehlungen der Ausschüsse:
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=...


Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

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