Was ist wirklich von der Kunstfreiheit gedeckt? Am Beispiel von Danger Dan
Anwalt Jun Anwalt Jun
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 Published On Apr 25, 2021

"Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt", singt Danger Dan. Der Song mag Kunst sein, das rechtfertigt aber alleine nicht jede Beleidigung. Die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ist zwar (anders als die Meinungsfreiheit) schrankenlos, hat aber ihre Grenzen bei anderen Grundrecht, z.B. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Damit gelten die gleichen Abwägungsregeln wie bei der Meinungsfreiheit; es macht daher in der Regel keinen Unterschied, ob man "du bist Antisemit" schreibt, malt oder singt. Entscheidend ist, ob eine Auseinandersetzung in der Sache stattfindet.

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