Thüringer Landtag setzt konstituierende Sitzung fort
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Die am Donnerstag von Tumulten überlagerten Landtagssitzung wird fortgeführt. Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich gewesen. In einer Eilentscheidung setzten die Verfassungsrichter dem massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Regeln. Er muss das Parlament nun über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen. Der Landtag darf zudem noch vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig.

AfD-Politiker Jürgen Treutler hatte am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen Antrag von CDU und BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion. Die AfD besteht bisher auf die Besetzung des zweithöchsten Staatsamtes in Thüringen, weil sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt. Die CDU hatte das höchste Thüringer Gericht als letztes Mittel angerufen nach einer chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag mit einer Vielzahl von Unterbrechungen und der Verweigerung von Rede- und Antragsrechten durch Treutler. Ihrem Antrag schlossen sich auch BSW, Linke und SPD an.

Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. "Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig." Die Verfassungsrichter erklärten: "Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht."

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