Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Gesetzliche Pflicht & unternehmerische Chancen|InsightD Webinar
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 Published On Nov 23, 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft.

Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind EU-weit zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet.



Wieso brauchen Sie ein Meldesystem?

Warum gibt es dieses Gesetz?

Wer kann melden?

Was kann gemeldet werden?

Wie kann gemeldet werden?

Welche Möglichkeiten zur Umsetzung gibt es?

Auf welche Weise bringe ich das System in meine Organisation?



Die Einführung einer internen Meldestelle ist einerseits gesetzliche Pflicht. Gleichzeitig ist es ein Frühwarnsystem für Ihr Unternehmen/ Ihre Organisation – und vor allem auch ein Schutzschild für Ihre Mitarbeiter. Gern übernehmen wir für Sie die Umsetzung Ihrer internen Meldestelle, als Ihr externer Dienstleister und Partner. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor.

Hinweisgeberschutzgesetz - gesetzliche Pflicht und unternehmerische Chance.

Wir informieren Sie und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

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