Wann kann eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden? #63
Sozialverband VdK Baden Württemberg e.V. Sozialverband VdK Baden Württemberg e.V.
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 Published On Feb 21, 2024

Rettungssanitäter erleben in ihrem Beruf Tag für Tag dramatische Situationen. Sie sind Zeugen von tragischen Unfällen, Suizidfällen und anderen belastenden Situationen, die das Leben von Menschen für immer verändern.
Für einen Rettungssanitäter wurde die psychische Belastung zu viel - Diagnose: Posttraumatische Belastungsstörung, kurz PTBS. Der Fall gelangte vor das Bundessozialgericht. Die Richter entschieden: die PTBS des Rettungssanitäters wird als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt, auch wenn sie nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordung aufgezählten Krankheiten gehört. Diese Entscheidung hat das Potenzial, die Anerkennung psychischer Erkrankungen in beruflichen Kontexten komplett zu verändern. Mehr dazu hier im Video!

Kapitelübersicht:
0:00 Inhalt
0:10 Intro
0:20 Begrüßung
0:30 Einleitung zum Thema
1:21 Was ist eine "Wie-Berufskrankheit"?
2:04 Aktueller Stand: Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit Schwerbehinderung?
2:33 Aktueller Rechtsfall zum Thema PBTS
3:44 Welche konkreten Erlebnisse führten zu der PBTS im aktuellen Fall?
5:04 Welche Rolle spielt das Sachverständigengutachten?
5:45 Welche Kosequenzen hat das aktuelle Urteil für andere psychische Erkrankungen?
6:16 Welche Schritte sind für die Anerkennung einer Berufskrankheit nötig?
7:12 Welche Nachweise müssen erbracht werden?
8:05 Wie läuft das medizinische Gutachten ab?
9:02 Welche Leistungen erhält man mit der Anerkennung der Berufskrankheit?
9:55 Wann kommen VdK-Mitglieder in die Beratung zum thema Berufskrankheit?
10:34 Infos für individuelle Fragen
11:07 Outro

Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
https://www.vdk.de/permalink/66048

YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"

In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.

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Alle 14 Tage veröffentlichen wir eine neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“.

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Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,2 Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 264.000!

Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.

Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.

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