Grundsteuer 2024: Sollte man Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Kommune einlegen?
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 Published On Mar 3, 2024

Viele haben gegen ihren Bescheid zum neuen Grundsteuermessbetrag Einspruch eingelegt. Dann müssten Sie ja auch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune Widerspruch einlegen. Oder? Genau das erklärt Jochen Kilp, Kommunalexperte des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen in diesem Video.

In der Regel flattern Anfang des Jahres die Grundbesitzabgabenbescheide der Städte und Gemeinden ins Haus. Darin wird angekündigt was Sie als Grundbesitzer zu zahlen haben für Abfall, Wasser, Abwasser – und auch für die Grundsteuer. Zu zahlen sind diese Grundbesitzabgaben in der Regel in vier Raten, die erste Zahlung wird am 15.02. fällig. Müssen Sie nun auch gegen den Bescheid Ihrer Kommune Widerspruch einlegen? Aus zwei Gründen ist dies im Zusammenhang mit Grundsteuerreform nicht sinnvoll: Erstens sind die Städte und Gemeinden nicht der Ansprechpartner für die Bewertung der Grundbesitze. Zweitens greift die Grundsteuerreform erst 2025, das heißt für Ihre Grundsteuer in 2024 wird noch der alte Grundsteuermessbetrag berücksichtigt.

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