LIEFERENGPÄSSE VON MEDIKAMENTEN: So will Lauterbach Versorgungsicherheit schaffen | WELT Dokument
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 Published On Apr 5, 2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will im Kampf gegen die Lieferengpässe bei bestimmten Medikamentengruppen den Preisdruck auf die Hersteller lockern. Übertriebene "Ökonomisierung" sei die Hauptursache des Problems, sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. Dort billigte zuvor das Bundeskabinett seinen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Engpässe. Dessen Hauptansatzpunkt ist das System der Arzneimittelvergütung. Dazu kommen aber weitere Maßnahmen - etwa eine Vorratshaltung bei wichtigen Arzneimitteln.

WAS SIND DIE URSACHEN FÜR LIEFERPROBLEME?

Die Ursachen für Lieferengpässe sind vielfältig: Starker Kostendruck beim Absatz patentfreier Arzneimittel, sogenannter Generika, gilt aber als ein Hauptgrund dafür. Firmen sind in den vergangenen Jahren aus der Fertigung ausgestiegen - insbesondere bei Wirkstoffen, die höhere Aufwendungen in der Produktion erfordern. Das befeuerte einen Konzentrationsprozess auf weniger Hersteller und Zulieferbetriebe insbesondere in Drittstaaten wie etwa China.

Bei wichtigen Medikamentengruppen wie etwa Antibiotika kommt es vor diesem Hintergrund inzwischen schnell zu erheblichen Rückwirkungen - etwa wenn ein Hersteller oder Zulieferer wegen Qualitätsproblemen in der Fertigung oder aus anderen Gründen ausfällt. Auch plötzliche starke Nachfragesteigerungen können das System mangels Überkapazitäten schnell belasten - zumal Anbieter knappe Produkte dann bevorzugt dort anbieten, wo sie höhere Margen erzielen.

WIE SIEHT DAS AKTUELLE SYSTEM DER ARZNEIMITTELVERGÜTUNG AUS? 

Vereinfacht gesagt: Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, den Hersteller verlangen. Sie legen Höchstbeträge für Arzneimittelgruppen mit bestimmten Eigenschaften fest, bis zu denen sie die Erstattung übernehmen. Ist der Patentschutz für eines oder mehrere Medikamente aus einer Gruppe abgelaufen, können laut Gesetz auch die in aller Regel billigeren Generika in diese Höchstbetragsfestlegung einbezogen werden. 

Es gibt aber Ausnahmen von der Festbetragsbildung, etwa für neue innovative Medikamente. Außerdem können Ärzte auch teurere Medikamente verschreiben. Der Patient muss dann aber die Differenz selbst bezahlen - außer er ist von Zuzahlungen befreit.

Ergänzt wird dieses System noch durch das Modell der Rabattverträge. Eine Krankenkasse kann mit dem günstigsten Generika-Anbieter spezielle Verträge für ein Medikament abschließen, Apotheker dürfen an deren Versicherte nur dieses Mittel abgeben. All dies soll für mehr Wirtschaftlichkeit sorgen.

WAS WILL LAUTERBACH ÄNDERN? 

Für die teils ebenfalls von Lieferengpässen betroffenen Kinderarzneimittel sollen Festbeträge und Rabattverträge seinem Gesetzentwurf zufolge komplett abgeschafft werden. Außerdem dürfen Pharmahersteller ihre Preise demnach einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages anheben. Auch bei anderem versorgungskritischen Medikamenten wie Antibiotika oder Mitteln für Krebstherapien sollen im Fall einer "Marktverengung" bei zu wenigen Anbietern Festbeträge um bis zu 50 Prozent angehoben werden dürfen.

Auch der Preisdruck durch Zuzahlungsregeln soll gesenkt werden: Statt wie bisher bei 30 Prozent liegt die sogenannte Zuzahlungsgrenze künftig bei 20 Prozent. Das heißt konkret: Liegt der Preis eines Medikaments mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, muss der Patient keine Zuzahlung leisten. All das soll die Hersteller dazu motivieren, dank steigender Gewinnmargen mehr ihrer Produktion auf den deutschen Markt zu bringen und dort abzusetzen.

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