DSGVO - Was gilt nun für Fotos auf Veranstaltungen? | RA Solmecke mit Henning von Teilzeithelden
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 Published On Jun 7, 2018

Eine Woche nach wirksam werden der DSGVO herrscht noch immer allgemeine Verwirrung und Ratlosigkeit. Wir versuchen mit Henning von der Plattform Teilzeithelden.de etwas Licht in das Dunkel zu bringen und klären, welche Rechte nun für Fotografen auf Veranstaltungen gelten, ob nun überhaupt noch fotografiert werden darf. Auch klären wir, welche Rechte die Models und insbesondere Cosplayer haben und ob die Veranstalter einfach so deren Bilder verwenden können.

Weitere Infos auch im Teilzeithelden-Blog: https://www.teilzeithelden.de/2018/06...

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).



  / die.aufklaerer  

Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: [email protected]

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