Published On Jul 14, 2020
Man kann das Familienheim erbschaftsteuerfrei an Ehegatte oder Kind vererben. Wie man diese Steuerfreistellung bekommt und behält, erfahren Sie hier.
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Aufgrund besonderer Steuerfreistellungen kann das Familienheim an den Ehegatten oder das Kind erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bis zu seinem Tod im Familienheim gewohnt hat und dass die Immobilie auch wieder zum Familienheim des Erben für 10 Jahre wird. Für Kinder als Erben ist die Förderung auf eine Wohnflächengröße von 200 qm begrenzt. Sind die Voraussetzungen für die Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim nicht gegeben, sollte man alternative Gestaltungen zu Lebzeiten überlegen.