Die erbschaftsteuerfreie Übertragung des Familienheims - die 2 größten Fehler
Uli Reitz - Wirtschaftsprüfer Steuerberater Uli Reitz - Wirtschaftsprüfer Steuerberater
7.45K subscribers
43,819 views
0

 Published On Jul 14, 2020

Man kann das Familienheim erbschaftsteuerfrei an Ehegatte oder Kind vererben. Wie man diese Steuerfreistellung bekommt und behält, erfahren Sie hier.
Download der Freibeträge und Steuersätze: http://bit.ly/2KitK9n
Buchempfehlungen: Erben für Dummies: https://amzn.to/2kC4K3p

Hier bin ich zu erreichen:
https://reitz-steuerkanzlei.de
Email an [email protected]

Meine Ausrüstung:
Kamera http://bit.ly/SonyAlpha6400
Objektiv https://amzn.to/2mmk3NR
Mikrofon https://amzn.to/2NLd4tt
Beleuchtung: https://amzn.to/33C3hKN
Softbox Aputure: https://amzn.to/2q80f36

Aufgrund besonderer Steuerfreistellungen kann das Familienheim an den Ehegatten oder das Kind erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bis zu seinem Tod im Familienheim gewohnt hat und dass die Immobilie auch wieder zum Familienheim des Erben für 10 Jahre wird. Für Kinder als Erben ist die Förderung auf eine Wohnflächengröße von 200 qm begrenzt. Sind die Voraussetzungen für die Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim nicht gegeben, sollte man alternative Gestaltungen zu Lebzeiten überlegen.

show more

Share/Embed