Erklärvideo zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Logistik und Mobilität
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 Published On May 14, 2024

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren.

Mehr Informationen zum Sonn- und Feiertagsverbot finden Sie auf unserer Homepage: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Re....

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