Unboxing AVR Hauptklausur EJ 2022 Carlo
Fit im Verwaltungsrecht Fit im Verwaltungsrecht
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 Published On May 26, 2023

Die Klausur spielt im Landeshundegesetz NRW sowie im VwVfG NRW. Inhaltlich geht es in drei Teilaufgaben zunächst um eine Zusicherung, nach § 38 VwVfG, sodann deren Aufhebung (Rücknahme nach § 48 VwVfG) und schließlich um eine Haltungsuntersagung (§ 12 LHundG, hier auf Rechtsfolgenseite die Anwendung der "Soll-Bestimmung). Im Mittelpunkt stand die Rechtswidrigkeit der Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes (§ 4 LHundG, unbestimmter Rechtsbegriff: besonderes privates Interesse).

Die Klausurbesprechung stellt die persönliche Meinung von Prof. Dr. Thorsten Attendorn dar.

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